2026 markiert eine kleine, unauffällige Revolution im Bereich der steuerlichen Vergünstigungen für Immobilien. Kein großes Spektakel, kein überwältigender Superbonus, aber viel Klarheit und einige wichtige Bestätigungen. Für alle, die eine Renovierung planen oder die Energieeffizienz ihres Hauses verbessern möchten, ist es unerlässlich, die neuen Regeln zu verstehen: Manche Abzüge bleiben bestehen, andere fallen weg, und bei einigen ändern sich die Höchst- oder Höchstbeträge leicht.
Beginnen wir mit der Sanierung des Gebäudebestands , dem klassischen Sanierungsbonus. Die Steuervergünstigungen bleiben für 2026 bestehen: Wer an seinem Hauptwohnsitz saniert, kann mit einem Abzug von 50 % rechnen, in allen anderen Fällen beträgt der Prozentsatz 36 %. Die maximale Ausgabengrenze liegt bei 96.000 € pro Wohneinheit. Die geplante Senkung, die die Abzüge auf 36 % bzw. 30 % reduziert hätte, wurde auf 2027 verschoben. Wer also in diesem Jahr Bau- oder Sanierungsarbeiten plant, kann beruhigt sein und mit Zuversicht planen.
Wenn das Ziel die Verbesserung der Energieeffizienz ist, wird sich dies auch 2026 bestätigen. Die regulären Steuervergünstigungen bleiben bei 50 % für Hauptwohnsitze und 36 % für andere Wohngebäude, wobei die drastischste Senkung auf 2027 verschoben wird. Die Politik ist klar: Anreize für Energieeffizienz bleiben Priorität, jedoch ohne die Euphorie der außerordentlichen Prämien der vergangenen Jahre.
Für alle, die ihr Haus erdbebensicher machen wollen, hat sich nicht viel geändert. Der Steuerabzug bleibt bei 50 % für selbstgenutztes Wohneigentum und 36 % für andere Immobilientypen, mit einer Ausgabenobergrenze von 96.000 €. Eine Erhöhung auf höhere Prozentsätze ist nicht vorgesehen, aber zumindest die unveränderten Regelungen helfen all jenen, die komplexere Sanierungen planen.
Der Möbelbonus bleibt jedoch bestehen, allerdings unter bestimmten Bedingungen: Er ist zu 50 % abzugsfähig, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 5.000 €, und zwar nur im Zusammenhang mit Gebäudesanierungsprojekten, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Mit anderen Worten: Keine Sanierungsarbeiten, keine abzugsfähigen Möbel.
Umgekehrt entfallen einige Steuervorteile. Der Bonus von 75 % für den Abbau architektonischer Barrieren gilt nur noch bis zum 31. Dezember 2025; ab 2026 bleiben die regulären Abzüge von 50 % bis 36 % bestehen, die „Sonderprozentsätze“ entfallen jedoch. Der Superbonus , der in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erregt hat, wird nicht verlängert: Er ist Geschichte. Auch der Umweltbonus wird ab 2026 nicht mehr gewährt.
Abschließend noch ein Hinweis zu den Systemen: Der Austausch von Heizkesseln für fossile Brennstoffe ist weiterhin von der Steuerabzugsfähigkeit ausgeschlossen. Mikro-KWK-Anlagen, Biomassekraftwerke, Gaswärmepumpen und Hybridsysteme (Wärmepumpe + zertifizierter Brennwertkessel) sind hingegen weiterhin förderfähig. Die Botschaft ist klar: Energieeffizienz ist nicht länger nur eine Möglichkeit, Kosten zu sparen, sondern eine moralische und steuerliche Verpflichtung.
Kurz gesagt: Das Haushaltsgesetz 2026 verspricht keine Wunder, bietet aber Gewissheiten. Wer in sein Eigenheim investiert, kann 2026 noch sparen, planen und handeln – und zwar mit vollem Wissen über die Fakten. Wer auf einen außergewöhnlichen Bonus oder einen unerwarteten Steuervorteil wartet, riskiert, untätig zu bleiben. Es ist ratsam, die Regeln zu kennen, die Grenzen zu verstehen und loszulegen: Ein Eigenheim ist schließlich die einzige Investition, die Komfort, Sicherheit und spürbare Steuervorteile vereint.
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